Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Access Immobilien GmbH (Stand 2005)
1. Geschäftsgegenstand:
Geschäftsgegenstand ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute
Liegenschaften, insbesondere Wohngebäude und Gewerbeobjekte, sowie Wohnräume und
gewerbliche Räume, sowie deren Erwerb, Veräußerung, Vermietung und sonstige
Verwertung.
2. Auftragserteilung:
Die Anforderung unserer Angebote schriftlich/mündlich bedeutet Auftragserteilung
und Anerkennung unserer Bedingungen und Provisionssätze.
3. Haftung:
Unsere Objektangaben basieren auf Informationen Dritter. Eine Haftung für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Alle
Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf bzw.
-vermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.Ursächlichkeit:
Angebote gelten für den Abschluss als ursächlich und anerkannt, wenn sie nicht
unverzüglich unter Offenlegung der Informationsquelle zurückgewiesen werden.
Sollten dem Interessenten unsere Angebote bereits bekannt sein, ist dies von Ihm
verzugslos nachzuweisen.
5. Schadenersatz:
Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für den jeweiligen
Interessenten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge
unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer
zustande, ist der unbefugt Handelnde verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der
entgangenen Provision zu ersetzen.
6. Vermeidung von Doppelprovisionsforderungen:
Wird dem Interessenten ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte
angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte
Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre
Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu
verzichten.
7. Mitteilungspflicht:
Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande,
ist der Interessent verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die
Vertragsbedingungen zu nennen.
Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu
Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der
angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird.
8. Provisionssätze:
Unsere Provisionssätze entsprechen den in Hessen üblichen Maklerprovisionen. Sie
sind identisch mit den Empfehlungen des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und
vom Oberlandesgericht Frankfurt anerkannt.
a) Für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines
Mietvertrages hat der Mieter eine Provision von 2,32 Monatsmieten inklusive der
gesetzlichen MwSt. zu zahlen.
b) Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren
Nutzungsverträgen, sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher
Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit
einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren eine Provision i.H.v. 2,9 Brutto-
Monatsmieten inklusive der gesetzlichen MwSt. zu zahlen. Bei Verträgen mit einer
Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision i.H.v. 4
Brutto-Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen MwSt. zu zahlen.
c) Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder
sonstigen Erwerbsvertrages , sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten
Liegenschaften oder grundstücksgleichen Rechten aus einer Zwangsversteigerung
ist vom Käufer/Erwerber eine Provision i.H.v. 5,8 % inklusive der gesetzlichen
MwSt. zu zahlen.
zu c) Beim Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich der
kapitalisierten Rentenzinsen (Kapitalbarwert der Rente). Bei Bestellung und
Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 5,8 % inklusive der
gesetzlichen MwSt. des Kaufpreises. Ist ein solcher Kaufpreis nicht vereinbart,
tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins,
oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des
Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzins für Hypothekendarlehen mit
einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100% Auszahlung anzusetzen.
d) Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Kaufoptionsrecht eingeräumt, so
darf die Gesamtsumme der Provision aus Mietvertrag und Optionsrecht 4
Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen MwSt. nicht übersteigen.
Uns steht auch dann eine Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges
oder ähnliches Geschäft jeweils zustande kommt.
Alle Provisionen sind verdient und fällig, im Zeitpunkt des rechtswirksamen
Abschlusses des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts.
9. Nebenabreden:
Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
10.Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiesbaden. |