Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Access Immobilien GmbH (Stand 2005)

1. Geschäftsgegenstand:
Geschäftsgegenstand ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohngebäude und Gewerbeobjekte, sowie Wohnräume und gewerbliche Räume, sowie deren Erwerb, Veräußerung, Vermietung und sonstige Verwertung.

2. Auftragserteilung:

Die Anforderung unserer Angebote schriftlich/mündlich bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Bedingungen und Provisionssätze.

3. Haftung:

Unsere Objektangaben basieren auf Informationen Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4.Ursächlichkeit:

Angebote gelten für den Abschluss als ursächlich und anerkannt, wenn sie nicht unverzüglich unter Offenlegung der Informationsquelle zurückgewiesen werden.
Sollten dem Interessenten unsere Angebote bereits bekannt sein, ist dies von Ihm verzugslos nachzuweisen.

5. Schadenersatz:

Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für den jeweiligen Interessenten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, ist der unbefugt Handelnde verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

6. Vermeidung von Doppelprovisionsforderungen:

Wird dem Interessenten ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.

7. Mitteilungspflicht:

Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, ist der Interessent verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird.

8. Provisionssätze:

Unsere Provisionssätze entsprechen den in Hessen üblichen Maklerprovisionen. Sie sind identisch mit den Empfehlungen des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und vom Oberlandesgericht Frankfurt anerkannt.

a) Für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages hat der Mieter eine Provision von 2,32 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen MwSt. zu zahlen.

b) Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen, sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren eine Provision i.H.v. 2,9 Brutto- Monatsmieten inklusive der gesetzlichen MwSt. zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision i.H.v. 4 Brutto-Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen MwSt. zu zahlen.

c) Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages , sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten Liegenschaften oder grundstücksgleichen Rechten aus einer Zwangsversteigerung ist vom Käufer/Erwerber eine Provision i.H.v. 5,8 % inklusive der gesetzlichen MwSt. zu zahlen.

zu c) Beim Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich der kapitalisierten Rentenzinsen (Kapitalbarwert der Rente). Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 5,8 % inklusive der gesetzlichen MwSt. des Kaufpreises. Ist ein solcher Kaufpreis nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins, oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzins für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100% Auszahlung anzusetzen.

d) Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Kaufoptionsrecht eingeräumt, so darf die Gesamtsumme der Provision aus Mietvertrag und Optionsrecht 4 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen MwSt. nicht übersteigen.
Uns steht auch dann eine Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft jeweils zustande kommt.
Alle Provisionen sind verdient und fällig, im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts.

9. Nebenabreden:

Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

10.Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiesbaden.
 
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